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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

für die Zusammenarbeit von Kunden mit Kaicon

 

§ 1 Wirkungsbereich

 

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden, im Folgenden als " Kunde " bezeichnet. Die AGB werden vom Kunden automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung.

 

§ 2 Auftragserteilung und Leistung

 

2.1 Grundlage der Geschäftsbeziehung ist das jeweilige schriftliche Angebot, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten werden, sowie eine auf dem jeweiligen Angebot basierende schriftliche Auftragsbestätigung des Kunden an uns.

 

2.2 Der Kunde kann uns Aufträge in folgenden Formen erteilen: postalisch, per Fax, per E-Mail. Ebenso nehmen wir formlose Aufträge entgegen. Der Kunde erhält nach Auftragseingang eine schriftliche Auftragsbestätigung per Post / per E-Mail. Mit dieser Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als angenommen. Diese Auftragsbestätigung ist maßgeblich für den Liefertermin.

 

2.3 Bei besonderem Bedarf ziehen wir externe Berater hinzu, die wir durch langjährige Zusammenarbeit kennen. Die Geschäftsbeziehung besteht in diesen Fällen weiterhin zwischen uns und dem Kunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

2.4 Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt.

 

§ 3 Vergütung 

Zusätzlich zu allen Honoraren für die Leistungen von Kaicon werden die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19% sowie – je nach Vereinbarung – zusätzliche Kosten wie Reisekosten, Fahrkosten, Auslagen etc. in Rechnung gestellt. 

 

  

§ 4 Zahlung und Fälligkeit

 

4.1 Unserer Anspruch auf Zahlung des Preises entsteht gemäß der in Angebot und Auftragsbestätigung festgelegten Zahlungsmodalitäten für die erbrachte Leistung. Alle Leistungen von uns, die nicht ausdrücklich als im Preis vereinbart ausgewiesen werden, sind Nebenleistungen, die gesondert entlohnt werden.

4.2 Sobald die Rechnung dem Kunden zugeht, ist der Preis zur Zahlung fällig.

4.3 Der Kunde kommt auch ohne eine Mahnung unsererseits in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung vornimmt. In diesem Fall sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu fordern.

4.4 Zur Aufrechnung und Zurückhaltung gleichartiger Forderungen ist der Kunde nur berechtigt, wenn sie rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind. Für ungleichartige Forderungen ist ein Zurückbehaltungsrecht auf Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis beschränkt.

 

§ 5 Lieferfristen und Termine

 

5.1 Lieferfristen können nur Richtzeiten bzw. voraussichtliche Termine sein, die nach bestem Wissen und Gewissen angegeben werden.

5.2 Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Kunden erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte,  wenn er uns eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

 

§ 6 Mitwirkungspflicht des Kunden

 

Der Kunde stellt uns alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien zur Verfügung.

 

§ 7 Verschwiegenheitsklausel

 

Wir sind verpflichtet, über alle uns im Rahmen der Beratungstätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten  Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße für unsere Erfüllungsgehilfen. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch den Kunden selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus sind wir verpflichtet, die zum Zwecke der Beratungstätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Es werden keine vom Kunden an uns übergebene Unterlagen,  Dokumente, o.ä. an den Kunden zurückgesendet.

 

§ 8 Haftung

 

8.1 Kaicon haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Kaicon ausschließlich durch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher

Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des  Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet Kaicon in demselben Umfang.

8.2 Kaicon ist verpflichtet, die ihr übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen. Dennoch haftet Kaicon nicht für den Fall, dass der Erfolg einer von ihr vorgeschlagenen Maßnahme hinter 

den Erwartungen des Kunden zurückbleibt.

8.3 Die Regelung des vorstehenden Absatzes 9.1 erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

 

§ 9 Mängelrüge

 

9.1 Wenn uns der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Abwicklung des Auftrags etwaige objektiv vorhandene, schwerwiegende Mängel meldet, so gilt der Auftrag als endgültig abgewickelt.

9.2 Sollte der Kunde eine Dienstleistung komplett in Frage stellen, muss diese Bemängelung durch ein von einem Dritten erstelltes, seriöses Gegengutachten untermauert werden.

9.3 Sofern eine Mängelrüge erfolgt, muss uns die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt werden. Sollte diese Nachbesserung nachweislich erfolglos bleiben, so hat der Kunde das Recht auf Minderung oder Wandlung. In jedem Fall aber ist die Haftung auf die Höhe des betreffenden Auftrags begrenzt. Haftungen, die auf der Verletzung eines Urheberrechts oder auf Ansprüchen Dritter basieren, übernehmen wir nicht.

9.4 Wenn die Lieferfrist unangemessen lange überschritten worden ist – hier gilt die individuell vereinbarte Lieferfrist als Richtwert – und  wir eine vom Kunden schriftlich mitgeteilte, angemessene Nachfrist nicht einhalten konnten, ist der Kunde zum Rücktritt aus dem Vertrag berechtigt.

 

§ 10 Salvatorische Klausel

 

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen  Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich 

Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt.

 

§ 11 Anzuwendendes Recht

 

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

 

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

12.1 Erfüllungsort ist der Sitz in München.

12.2 Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen uns und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht in Erding vereinbart.

 

München, den 23. Juni 2016